Auf alle Wetterkapriolen vorbereitet: Wenn es um ein echtes Wohlfühlklima geht, kann die richtige Raumtemperatur den Verlauf eines ganzen Tages beeinflussen. Das gilt im Geschäftlichen für ein Großraumbüro genauso wie im privaten Schlafzimmer. Sprechen Sie uns auf unsere Klimatisierungideen an.

Wenn eine kühle Frische heiß begehrt ist, dann kommt unsere Paradedisziplin ins Spiel. Denn unser Wissen über die wohltemperierte Kälte haben wir dort gesammelt, wo frische Raumtemperaturen kein Luxus sind, sondern wirtschaftliche Notwendigkeit: In Supermärkten und den Serverräumen großer Bürogebäude. Überall dort, wo empfindliche Lebensmittel oder hochtechnische Geräte zwingend auf die richtige Gradzahl angewiesen sind.

Dieses Wissen nehmen wir gerne auch in die privaten vier Wände mit, um auch in Schlaf- und Wohnzimmern gut über den Hochsommer zu kommen. Hierbei ist oft eine strategisch kluge Position der Anlage entscheidend. Auch hier beraten wir Sie eingehend, um eine ideale Verteilung der kühlen Luft sicher zu stellen.

Die Einsatzgebiete im Detail:

  • Büroklimatisierung
  • Gewerbeklimatisierung
  • Hotel
  • Serverraum
  • Klimaanlagen für Schalfzimmer oder das ganze Haus

35% Förderung für ausgewählte Klimaanlagen sichern!

Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) garantiert eine Förderung von bis zu 35% für den Einbau einer Klimaanlage für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand, als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

Förderung nur für energetische Klimaanlagen

Neben Luft-Wasser-Wärmepumpen werden auch Luft-Luft-Wärmepumpen vom Staat gefördert. Also die Wärmepumpentechnik ist maßgeblich für die Förderung. Denn eine Wärmepumpen-Klimaanlage bzw. eine Wärmepumpe mit Kühlfunktion gehört zu den umweltschonenden Heizungsmöglichkeiten, da sie die kostenlose Umweltwärme in nutzbare Wärme umwandelt. Wir sprechen hier von einer Split-Klimaanlagen. Die Förderung greift nur in Bestandsgebäuden, dessen Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegen muss. Nach dem Einbau müssen die Klimaanlagen mindestens zehn Jahren dem Zweck entsprechend genutzt werden.

Wer erhält eine Förderung?

Den Antrag zur Förderung können Privateigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, Eigentümergemeinschaften von Wohnungen, Unternehmen einschließlich Einzelunternehmer, sowie kommunale Betriebe stellen.

Wo und wie kann ich einen Förderantrag einreichen?

Der Antrag ist online über die BAFA zu stellen. Voraussetzung ist eine Projektplanung für Ihre Split-Wärmepumpe. Diese konkrete Planung erstellen wir nach einem Ortstermin an Ihrer Immobilie. Danach folgt die Antragstellung. Nach dem s.g. Zuwendungsbescheid starten wir mit dem Einbau der Klimaanlage. Der Einbau ist spätestens 24 Monate nach der Bewilligung abzuschließen. Zum Nachweis sind nach Einbau der Split-Klimaanlage alle Rechnungen und Dokumente bei der BAFA einzureichen.

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